
PM zum Antrag auf Änderung der STRABS
Straßenausbaubeiträge dürfen in Lehrte nicht zu unzumutbaren Härten führen!
Das Ziel der Lehrter CDU bleibt die Abschaffung!
Die CDU-Ratsfraktion fordert die Verwaltung auf, Änderungen der Straßenausbaubeitragssatzung vorzulegen, die die Möglichkeiten des geänderten Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und anderer Gesetze zur Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge berücksichtigt, um die Beitragszahlungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
Mindestens sollen zukünftig
- die Kosten für die Entsorgung von Altlasten (kontaminierten Böden) durch die Stadt getragen,
- die auf Eckgrundstücke entfallenden Kosten durch die Reduzierung des Nutzungsfaktors auf 0,6 gemindert,
- die Verrentung der Beitragszahlungen mit einem Zinssatz von max. 3% über dem Basiszinssatz ermöglicht und
- die Flexibilisierung der Beitragssätze gem. § 6 b Absatz 1 NKAG genutzt werden. Letzteres ermöglicht es, nur einen Teil des Aufwandes zugrunde zu legen und Zuschüsse Dritter von den Kosten abzuziehen.
Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens:
„Die CDU hält an ihrer Forderung fest, dass Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abgeschafft werden müssen, weil sie vielfach unzumutbare Härten für die Zahlungspflichtigen darstellen! Auch wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Lehrte unvorhersehbar und derart drastisch verändert haben, dass eine komplette Abschaffung rechtlich und finanziell derzeit nicht möglich ist, müssen wir nun die durch die Reform des Kommunalabgabengesetzes im November 2019 eröffneten Möglichkeiten nutzen, um für Entlastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu sorgen und Belastungsspitzen für die Zahlungspflichtigen zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Altlasten und die Doppelbelastung für Eckgrundstücke. „