Antrag Wiederbelebungsunterricht

11. Januar 2022

Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Stadtverwaltung, in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen ab der 7. Klasse mindestens zwei Schulstunden je Schuljahr für einen Wiederbelebungsunterricht einzuführen. Außerdem soll geprüft werden, ob dieser z. B. in Kooperation mit den Hilfsorganisationen auf freiwilliger Basis zum Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) weiterentwickelt werden kann.

Begründung:

In Deutschland erleiden in jedem Jahr über 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf- Stillstand. Dabei zählt jede Minute, denn nach nur drei Minuten ohne Sauerstoff kann das Gehirn einen irreparablen Schaden nehmen. Bis in Deutschland der Rettungsdienst eintrifft, dauert es jedoch durchschnittlich neun Minuten. Es ist daher erforderlich, bei einem Herz- Kreislauf-Stillstand sofort mit einer Herzdruckmassage zu beginnen.

Zurzeit überleben nur zehn Prozent der Betroffenen, weil das Wissen um die einfachen Handgriffe meist fehlt. Nur in ca. 40 % der Fälle führen Laien vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes eine Herzdruckmassage durch. In einem Notfall Erste Hilfe zu leisten soll jedoch für alle zur Selbstverständlichkeit werden. Das Thema Wiederbelebung als praktisches Element in den Schulunterricht zu integrieren und damit bereits junge Menschen zu befähigen, bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand richtig zu handeln, ist ein wichtiger und bedeutender Schritt dafür. Die Schülerinnen und Schüler dienen zudem als Multiplikatoren im Familien- und Freundeskreis und tragen ihr Wissen nachhaltig weiter.

Schon seit 2015 empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO für alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse ein Unterricht in Wiederbelebung. Im Jahr 2014 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz in Deutschland eine flächendeckende Einführung von Wiederbelebungs-Unterricht in Schulen empfohlen. Diese Empfehlung wurde jedoch in Niedersachsen bis heute nicht flächendeckend umgesetzt.

Die Schulen in Lehrte sollen nicht auf eine verpflichtende Einführung warten und schon jetzt handeln. Der Wiederbelebungsunterricht sowie die evtl. Ausweitung als Erste-Hilfe-Kurs sollten hierbei in Kooperation mit den örtlichen Hilfsorganisationen passieren.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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