Antrag Sanierung Feuerwehrhäuser
Antrag gemäß §6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte:
Antrag:
Der Rat der Stadt Lehrte möge Folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Investitionsprogramm zur Sanierung der Feuerwehrhäuser in allen Ortsteilen in den nächsten fünf Jahren vorzulegen. Die Umsetzungspriorität hat sich an den Forderungen der FUK und dem Bedarf der Feuerwehr zu orientieren.
Bei der Planung ist der aktuelle Flächenbedarf zu berücksichtigen. Die zu Grunde gelegten Flächen sollen sich in Relation zur Größe der Ortsfeuerwehr an der DIN 14092 und den Raumverhältnissen für die Ortsfeuerwehr Lehrte orientieren.
Begründung:
Eine Begründung erfolgt mündlich.