Antrag Resolution KiTa-Gesetz

4. Mai 2021

Antrag auf Resolution zum neuen KiTa-Gesetz

Beschluss:

Der Rat der Stadt Lehrte beschließt folgende Resolution:

„Das Gute-KiTa-Gesetz muss in Niedersachsen auch als gutes Kita-Gesetz umgesetzt werden!“

Der aktuelle Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) ist enttäuschend. Es beinhaltet keine notwendigen Qualitätsverbesserungen für den KiTa-Bereich, da sich das Land scheut, die dafür erforderlichen Kosten zu übernehmen. Damit wird man der erheblichen Bedeutung der Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen nicht gerecht.

Der viel gelobte positive Blick auf die Kinder und ihre Stärken, der bisher in den Kindertagesstätten überwiegt, wird durch den im Gesetz festgeschriebenen Förderauftrag unterlaufen, da der Begriff „Förderung“ allgemein mit Defiziten oder zu korrigierenden Fehlentwicklungen in Verbindung gebracht wird. Die Kindertagesstätten sollen demnach nur noch Fördereinrichtungen werden. Dies ist ein massiver Rückschritt, da man sich nur noch an den Kindern mit Förderbedarf orientiert und auf diese konzentriert. Es muss aber die individuelle begabungsgerechte Entwicklung eines jeden Kindes in der Kindertagesstätte gefördert werden.

Der Rat der Stadt Lehrte sieht daher folgenden Handlungs- und Konkretisierungsbedarf:

  • Der Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätte (Gemäß SGB VIII) muss erhalten bleiben!
  • Verbesserung und Ausweitung der Verfügungszeiten!
  • Verbindliche Regelung der Fachberatung!
  • Keine Erhöhung der Gruppengrößen!
  • Klare Finanzierungszusagen des Landes für die Kosten der Kommunen für die vorgenannten Qualitätssicherungen!
  • Sicherung der fachlichen Qualifikation der Betreuungskräfte!
  • Schaffung einer Perspektive zur Festschreibung der dritten Kraft in Kindergartengruppen!

Wir fordern die Landesregierung und den Landtag auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zu überarbeiten, so dass das Gesetz dem Versprechen des Landes gerecht wird, ein „Gute-KiTa-Gesetz“ zu sein.

Die Begründung erfolgt mündlich.

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