Antrag Repowering ermöglichen

11. Januar 2022

Antrag gern. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Repowering von Windkraftanlagen ermöglichen statt weiter auszusitzen

Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Verwaltung der Stadt Lehrte, « zeitnah den bestehenden Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass ein Repowering auf den bereits festgelegten Windenergievorrangflächen möglich ist.

• den bestehenden Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die bestehenden Windparks um zusätzliche Bereiche arrondiert werden, um eine optimale Nutzung der Fläche möglich zu machen.

• in der Flächennutzungsplanänderung auf Höhenbegrenzungen und Abstände zu Straßen in ihrem Plan zu verzichten, da sich diese Restriktionen aus weiteren Rechtsgrundlagen ergeben, falls sie notwendig sein sollten.

 • in der Flächennutzungsplanänderung den Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen fallbezogen abzuwägen, um ein Repowering im Bereich der jetzigen Standorte nicht von vorneherein auszuschließen.

Begründung:

Die aktuelle Klimaschutzdebatte erfordert auch von unserem Zuständigkeitsbereich auf kommunaler Ebene konsequentes Handeln. Die Stadt Lehrte hat diesbezüglich im Jahr 2009 einen Flächennutzungsplan erstellt, der die Nutzung der Windenergie in den ausgewiesenen Gebieten zulässt. Die Region Hannover als oberste Planungsbehörde hat zudem in ihrem regionalen Raumordnungsprogramm die Nutzbarkeit von Flächen geprüft. Einer gerichtlichen Überprüfung hat der Regionalplan nicht Stand gehalten, so dass dieser erneut erstellt werden muss.

Auf diesen können wir als Vertreter der Stadt Lehrte nicht warten. Vielmehr sollten wir eigeninitiativ die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben bzw. die entsprechend notwendigen planungsrechtlichen Möglichkeiten schaffen. Die dazu gefassten Beschlüsse des Lehrter Rates hat die Politik über alle Parteigrenzen hinweg mehrfach bekräftigt.

Die seitens der Stadt bereits vor längerer Zeit dazu beauftragten naturschutzfachlichen Untersuchungen müssen äußerst zügig zum Abschluss gebracht werden, damit wir mit einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes die Weichen für eine optimale Nutzung der bereits vorhandenen Flächen stellen können. Insbesondere sind die bereits etablierten Flächen dafür geeignet, da diese vom überwiegenden Teil der Bevölkerung akzeptiert sind. Zudem werden in diesen Bereichen im Rahmen von Repoweringvorhaben Synergieeffekte erzielt, beispielsweise durch die bereits vorhandene Infrastruktur.

Für unsere Betrachtungen relativ neu ist, dass bereits die „alte“ Bundesregierung mit dem § 16b BImSchG die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hat, dass Repoweringvorhaben schnell umgesetzt werden können. Bei einer Modernisierung bestehender Anlagen (Repowering am alten Standort) ist demnach ein vereinfachtes Vorgehen möglich. Die ersten Anlagen fallen nach 20 Jahren aus der Förderung und sind nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Es droht die Abschaltung ohne Ersatz. Das darf nicht passieren. Denn in Lehrte stehen bei dem Thema Repowering doch alle Ampeln auf „Grün“. Große Teile der Bevölkerung möchten sich über die „Energiegenossenschaft an Windenergieanlagen beteiligen. Die betroffene Grundeigentümergemeinschaft hat sich auf die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der bisherigen Projektentwicklungsgesellschaft verständigt.

Im soeben vergangenen Wahlkampf und jetzt mit Antritt der neuen Bundesregierung hat das Thema Klimaschutz nochmals höchste Priorität erhalten. Dieser gemeinschaftlichen Aufgabe müssen wir uns daher auch und gerade auf lokaler Ebene dringend stellen. Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

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