Antrag Prüfautrag zur sicheren Warnung
Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte
Prüfauftrag Maßnahmen zur sicheren Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen
Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine sichere Warnung mittels Sirenen der Bevölkerung zu gewährleisten.
Dabei sind insbesondere folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:
1. Flächendeckende, jederzeit wahrnehmbare akustische Warnung der Bevölkerung innerhalb geschlossener Ortslagen, nachgewiesen durch ein Schallgutachten
2. Alarmierung der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte mittels eines bundesweit gültigen Sirenenschallzeichens (Alarmierung der Ortsfeuerwehr)
3. Die Alarmierungen zu 1 und 2 sind durch die Feuerwehr und eine zentrale Stelle (z. Bsp. Feuerwehreinsatzleitstelle) auslösen zu können.
4. Punktuelle oder flächendeckende Warnung der Bevölkerung mittels Durchsagemöglichkeiten über Sirenenanlagen.
5. Weitere Anforderungen der Feuerwehr sind zu berücksichtigen
6. Mögliche Förderungen der Region Hannover, des Landes Niedersachsen und des Bundes sind zu berücksichtigen
7. Die Umsetzung muss in Abstimmung mit der Region Hannover erfolgen
Begründung:
Die Sirenen in der Stadt Lehrte sind zum großen Teil älter als 30 Jahre. Waren sie ursprünglich Bestandteil der Bevölkerungswarnung im Zivilschutz, dienen sie seit den 1990er Jahren nur noch der Alarmierung der Feuerwehren im Einsatzfall (zusätzlich zu den vorhandenen Alarmempfängern). Für die Bevölkerung gibt es keine akustische Warnmöglichkeit. In der Region Hannover kann über die App Katwarn gewarnt werden. Damit die Warnung die Menschen erreicht, setzt dies ein eingeschaltetes Mobiltelefon voraus. Ferner muss sich das Mobiltelefon in der Hörweite der Benutzer befinden und nicht stummgeschaltet sein. Es hat sich gezeigt, dass große Teile der Bevölkerung mittels Apps nicht zeitnah zu erreichen sind.
Bei lokalen Ereignissen größeren Ausmaßes (Gefahrstoffaustritt, Großbrände) kann eine kurzfristige Warnung der Bevölkerung notwendig sein. Alternative Warnungen über Fahrzeugdurchsagen sind weder durch Feuerwehr noch Polizei zeitnah zu gewährleisten.
Die vorhandenen Sirenen und ihre analoge Alarmierungstechnik sind abgängig und müssen ersetzt werden. Moderne Sirenen sind zudem bei Stromausfall bis zu sieben Tage alarmierungsfähig.