Antrag Lichtschutz

19. Februar 2021

Antrag „Licht sinnvoll einsetzen“

Beschluss:

Der Rat der Stadt Lehrte beschließt, dass die Stadtverwaltung Lehrte beauftragt wird, Maßnahmen zu treffen, um künstliches Licht zweckmäßig einzusetzen.

Zum einen muss dafür ausreichend Beleuchtung zur Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere in der Kernstadt im Bereich der Bahnhofstraße/des Bahnhoftunnels, vorhanden sein. Diese muss zielgerichtet eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bezüglich der besseren Ausleuchtung des Parkplatzes südlich des Bahnhoftunnels in der Bahnhofstraße an die Deutsche Bahn AG heranzutreten. Die Stadtverwaltung soll zudem mit Hilfe der Einwohnerinnen und Einwohner weitere Orte auch in den Ortschaften identifizieren, an denen zusätzliche Lichtquellen zur Erhöhung der Sicherheit notwendig sind, und diese mit angemessener Beleuchtung ausstatten.

Zum anderen muss die Stadtverwaltung Maßnahmen ergreifen, die die Lichtverschmutzung verringern. Zum Beispiel durch eine Selbstverpflichtung und durch den Erlass einer Lichtschutzrichtlinie. Auch die Ernennung einer oder eines Lichtschutzbeauftragten nach dem Vorbild der Stadt Fulda erscheint in dem Zusammenhang geboten.

Begründung:

„Licht gehört auf den Gehsteig und die Straße – und nicht in den Himmel“, so begründet der Oberbürgermeister der Stadt Fulda den Entschluss, eine Lichtschutzbeauftragte zu bestimmen. Als eine von nur fünf „Sternenstädten“ in Europa schützt Fulda so nachtaktive Arten wie z.B. Fledermäuse, die von künstlichem Licht in ihrer Orientierung gestört werden. Auch Pflanzen leiden unter weißem, falschgesteuertem Licht. Durch zielgerichtetere und effektive Beleuchtung, wo sie tatsächlich gebraucht wird, kann Energie – und damit Haushaltsmittel – gespart werden. Gleichzeitig werden dadurch Mittel frei, um die Orte, die bisher nicht ausreichend beleuchtet werden, effektiver auszuleuchten. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wird durch die zweckgemäße Beleuchtung nicht eingeschränkt.

Außer den nächtlichen Spaziergängern, die sich am Sternenhimmel erfreuen können, profitieren auch die Biodiversität und der Steuerzahler von weniger Lichtverschmutzung.

Die Stadt Lehrte muss in einem ersten Schritt mit gutem Beispiel vorangehen: Bei Neubauten soll sie prüfen, inwiefern Beleuchtung eingespart werden kann, indem sie zwischen funktionalem (und damit notwendigem) und gestalterischem Licht unterscheidet. Ersteres sollte auf das notwendige Maß reduziert, der Lichtkegel gezielt geführt und die Farbe optimal eingestellt sein. Bei gestalterischem Licht müssen Farbe, Ausrichtung und eine zeitliche Begrenzung geprüft werden. Außerdem sollte eine Ermittlung der aktuell bestehenden Beleuchtung durchgeführt und die Möglichkeiten einer Anpassung an lichtschützende Richtlinien geprüft werden.

In einem zweiten Schritt soll die Stadt Lehrte ihre Außenwirkung verstärken: Durch Informationsangebote soll sie Unternehmen sowie Privathaushalte bei lichtschützenden Maßnahmen unterstützen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Ernennung einer oder eines Lichtschutzbeauftragten, der über Lichtverschmutzung informiert und mögliche Gegenmaßnahmen vorschlägt.

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