Antrag Kleinwindkraftanlagen ISA
Antrag gern. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte
Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, ob im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes „Lebensort ISA genehmigungsfreie Kleinwindkraftanlangen im Außenbereich sowie in den Gewerbegebieten errichtet werden können und ob diese durch das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen förderungsfähig sind.
Sollten solche Kleinwindkraftanlangen förderungsfähig sein, sollen mit der Arbeitsgruppe „Erneuerbare Energien des Dorfentwicklungsprogrammes „Lebensort ISA potenzielle Flächen und Standorte erarbeitet werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind den betroffenen Ortsräten vorzustellen.
Begründung:
Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes „Lebensort ISA“ arbeitet eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema „Erneuerbare Energien . Kleinwindkraftanlagen leisten einen Teil für den lokalen Klimaschutz.
Mit einem Beschluss des niedersächsischen Landtags im November 2021 können Kleinwindkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis 15 Meter ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Die neue Regel gilt für Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Außenbereich.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.