Antrag Kleinwindkraftanlage Kläranlage Sieverhausen

11. Januar 2022

Antrag gern. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt den Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu prüfen, ob bei der Erweiterung der Kläranlage in Sievershausen Kleinwindkraftanlagen auf dem Gelände errichtet werden können und ob deren Stromproduktion für den Betrieb der Kläranlage als Eigenstrom genutzt werden kann.

Im weiteren Verlauf soll auch für die zentrale Kläranlage sowie die Kläranlagen in Ahlten und Hämerlerwald eine derartige Prüfung, ob Kleinwindkraftanlagen zur Erzeugung von Eigenstrom für die Kläranlagen errichtet werden können, durchgeführt werden.

Hierbei soll primär die Errichtung genehmigungsfreier Kleinwindkraftanalgen bis zu einer Höhe von 15 Metern geprüft werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass derartige Kleinwindkraftanalgen nicht sinnvoll erscheinen, soll die Prüfung auch auf genehmigungspflichtige Kleinwindkraftanlagen ausgeweitet werden.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind dem Betriebsausschuss Stadtentwässerung sowie den betroffenen Ortsräten vorzustellen.

Begründung:

Das Ziel ist es, die Kläranlagen in der Stadt Lehrte vermehrt mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Mit einem Beschluss des niedersächsischen Landtags im November 2021 können Kleinwindkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis 15 Meter ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Die neue Regel gilt für Gewerbe- und Industriegebiete sowie den Außenbereich. Kleinwindkraftanlagen leisten einen Teil für den lokalen Klimaschutz. Der Betrieb dieser Kleinwindkraftanlagen durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung kann den Bedarf an Zukauf von Strom für den Eigenbetrieb verringern.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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