Antrag Inklusiver Spielplatz

10. Oktober 2022

Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der nächste in der Kernstadt zu errichtende oder zu erneuernde Spielplatz ganz oder teilweise als inklusiver Spielplatz konzipiert werden kann, – ob für die Stadt Fördermittel oder Sponsorengelder für einen derartigen Spielplatz verfügbar sind.

Ein Inklusiver Spielplatz würde aufgrund der Barrierefreiheit und der besonderen Spielgeräte eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an den Annehmlichkeiten eines Spielplatzes ermöglichen. Bisher ist dies auf den Spielplätzen leider nicht gegeben und führt zur ungewollten Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderung.   

Begründung:

Inklusive Spielplätze ermöglichen die Begegnung und das gemeinsame Spiel von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Besondere Spielgeräte geben auch bewegungseingeschränkten jungen Menschen die Möglichkeit, auf dem Spielplatz eine unbeschwerte Zeit zu haben. Der besondere Untergrund ermöglicht auch die Befahrbarkeit mit Rollstühlen.

In der Stadt Hannover wurde ein inklusiver Spielplatz hinter dem Haus der Jugend in der Maschstraße eingerichtet und erfreut sich großer Beliebtheit. Durch die Spendenaktion „Stück zum Glück“ der „Aktion Mensch“ und einzelner Sponsoren aus der Wirtschaft konnten Kommunen bei der Errichtung der Spielplätze finanziell unterstützt werden.

Die Stadt Lehrte unterhält in der Kernstadt und in den Ortschaften eine Vielzahl von Spielplätzen und ist um den Fortbestand aller Flächen bemüht. Es werden dabei, wie sich am Beispiel des in Ahlten an der Hannoverschen Straße zu errichtenden Spielplatzes zeigt, auch die Wünsche der Spielplatznutzer bei der Ausgestaltung berücksichtigt. Hierbei ging es bisher aber vornehmlich um die Attraktivität der Spielgeräte (auch für Kleinkinder), um die Sitzflächen und um die Beschattung. Zukünftig sollte auch dem Inklusionsgedanken und den Bedürfnissen von behinderten Kindern und Jugendlichen eine größere Bedeutung beigemessen werden.

Der Antrag ist zunächst in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

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