Antrag BuT-Paket

30. September 2022

Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Kindern und Jugendlichen in Lehrte den Zugang zu Bildung, Sport und Kultur erleichtern – Bildung und Teilhabe (BuT) – Offensive (Erhöhung der Inanspruchnahmequote)

Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Stadtverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Region Hannover und den jeweiligen betroffenen Einrichtungen (Netzwerkbeteiligte), die Inanspruchnahme und die Akzeptanz der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Geeignete Maßnahmen könnten sein:
1. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch bspw.

  1. Auslegung von mehrsprachigen BuT-Flyern in allen öffentlichen Stellen (wie Bürgerbüro, städtische Kitas, …)
  2. verständliche Pressearbeit zum Thema BuT (bspw. in Printmedien)
  3. Ausrichtung eines Informationsstandes / einer Informationsveranstaltung
  4. Veröffentlichung von Hinweisen zum Thema BuT auf der Homepage der Stadt Lehrte (mehrsprachig)
  5. Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten zum Thema BuT in den sozialen Netzwerken der Stadt Lehrte (mehrsprachig)
  6. Erstellung und Versendung eines Rundschreibens mit Informationen zum Thema BuT an die Eltern von Kindern in Kitas und Schulen (mehrsprachig)

 2. „Schnittstelle“ zwischen Fachkräften für soziale Arbeit oder Beschäftigte der Verwaltung (aus dem Bürgerbüro oder dem Jugendamt) mit antragstellenden Personen schaffen. Die Aufgabe der Schnittstelle soll sein, Kontakte zu den antragstellenden Personen aufzunehmen und diese beim Ausfüllen von Formularen und im Umgang mit dem Jobcenter / Region Hannover zu unterstützen.  

3. BuT-Multiplikatoren aus- und weiterbilden (Multiplikatoren können Netzwerkbeteiligte wie bspw. Fachkräfte für soziale Arbeit, Einrichtungen der KITAs, Schulen/Sekretariate, Sportvereine, Volkshochschulen usw. sein).  

4. Runden Tisch mit Mitgliedern aus Politik sowie Netzwerkbeteiligte (wie Schulen, KITAs, weiteren Institutionen (Wohlfahrtsverbände, Vereine etc.) initiieren. 

Außerdem soll in Zusammenarbeit mit der Region Hannover geprüft werden, inwieweit die „BuT-Berechtigung“ in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden kann (zumindest zweitsprachig in Deutsch und Englisch).

Die Resultate bzw. Ergebnisse sollen regelmäßig in den zuständigen Ausschüssen erörtert und evaluiert werden.  

Begründung:

Auswirkung der Corona-Pandemie: Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu Schließungen und einem eingeschränkten Betrieb von Kitas und Schulen in Lehrte. Die Corona-Pandemie und deren Folgen sind eine große Herausforderung für die Gesellschaft und stellen insbesondere für Familien eine Belastungsprobe dar. Kinder und Jugendliche aus Lehrte müssen jetzt verstärkt in den Blick genommen werden.

Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, muss die Bereitschaft der Inanspruchnahme von BuT massiv erhöht werden. Der Bedarf an BuT-Leistungen ist vorhanden, administrative und sprachliche Barrieren erschweren jedoch oftmals die korrekte Antragsstellung.

Des Weiteren lag über alle Rechtskreise, Altersgruppen und Wohnorte hinweg die Inanspruchnahmequote im Jahr 2018 bei 41 %, im Jahr 2019 bei 43 % (Region Hannover). In Burgdorf, Gehrden, Lehrte, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark und Wunstorf nimmt die Inanspruchnahme im Vergleich zum Vorjahr ab, in allen weiteren Städten und Gemeinden der Region Hannover ist sie gleichgeblieben oder gestiegen (https://www.hannover.de/content/download/837408/file/BuT_Jahresbericht_2018_20 19_leistungen_bildung_teilhabe_region_hannover.pdf). Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wird der BuT-Jahresbericht 2020/2021 für das Jahr 2022 angestrebt.

Die zuletzt geführte Diskussion um die Mittagsverpflegung in Lehrtes Kitas (siehe u.a. Vorlage 201/2021) hat gezeigt, dass viele Eltern trotz potenzieller Anspruchsberechtigung die Übernahme der Mittagsverpflegung durch die BuT-Mittel nicht in Anspruch genommen haben. Die Gründe hierfür sind vielfältig, u.a. fehlende Kenntnis, sprachliche Schwierigkeiten oder bürokratische Hürden. Zwar hat die kommunale Hand die Kosten übernommen und somit ihren Haushalt weiter belastet, obwohl hier Bundesmittel zur Verfügung standen. Dabei ist regionsweit die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung stetig gestiegen. Nur an Lehrte ist der Trend vorbeigezogen (vgl. Tabelle 9.3 des BuT-Jahresbericht 2018/2019). Dennoch zeigt auch diese Entwicklung, dass die BuT-Mittel nur unzureichend in Anspruch genommen werden. 

Durch die o.g. Maßnahmen soll erreicht werden, dass bedürftige Kinder und Jugendliche aus Lehrte einen erleichterten Zugang zu Bildung, Sport und Kultur erhalten. Wir müssen den Verzicht auf BuT- Leistungen stoppen!

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

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