Antrag Aussetzung Sportstättennutzungsgebühr
Aussetzung der Sportstättennutzungsgebühren im Haushaltsjahr 2021
Der Rat der Stadt Lehrte beschließt, dass im Haushaltsjahr 2021 keine Nutzungsgebühren für die Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte erhoben werden. Diese Aussetzung der Sportstättennutzungsgebühren gilt nur für Vereine, die im Stadtgebiet Lehrte angesiedelt sind. Vereine von außerhalb, die die Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte nutzen, werden weiterhin nach der Richtlinie zur Nutzung von Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte Nutzungsgebühren entrichten müssen.
Eine gegebenenfalls durchgeführte Änderung der Richtlinie zur Sportförderung und der Richtlinie zur Nutzung der Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte hat im Haushaltsjahr 2021 für die Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren keine Relevanz.
Begründung:
Die Sportvereine Lehrte sind im Jahr 2020 und zu Beginn des Jahres 2021 durch die Corona-Pandemie erheblich in ihrer Arbeit eingeschränkt und ausgebremst worden. Sportveranstaltungen, Trainingsveranstaltungen und der Spielbetrieb sind weitestgehend ausgefallen und durch die Entwicklungen der Pandemie nur schwer planbar. Um die Vereine hinsichtlich der Bürokratie zur Anmeldung und Reservierung der Sportstätten zu entlasten, sollen im Haushaltsjahr 2021 keine Sportstättennutzungsgebühren erhoben werden. Diese Nichterhebung der Sportstättennutzungsgebühren sorgt ebenfalls für finanzielle Reserven bei den Vereinen und ermöglicht diesen nach dem Ende der Pandemie oder gegebenenfalls eintretenden Lockerungen den Neustart im Sport durchzuführen.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Joachim Deneke-Jöhrens
Gruppenvorsitzender