Antrag Änderung Sportförderrichtlinien

11. Januar 2022

Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte beschließt die Änderung der Sportförderrichtlinie und der Richtlinie zur Nutzung der Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte gemäß der für diesen Antrag bestehenden Anlage. Die Anlage enthält eine Synopse, in der eine Gegenüberstellung der aus dem Jahre 2013 stammen den Sportförderrichtlinie und der Richtlinie zur Nutzung der Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte so wie der vorgeschlagenen Änderungen dieser Richtlinie. Diese Gegenüberstellung im Anhang für diesem Antrag ermöglicht die bessere Verständlichkeit der Änderungen dieser zwei Richtlinien.

Begründung:

Die aktuelle Sportförderung und Richtlinie zur Nutzung der Sportstätten im Stadtgebiet Lehrte ist aus dem Jahr 2013. In den vergangenen sieben Jahren haben sich Baumaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen verteuert. Im Sportausschuss wurde bereits mehrfach von Vereinen vorgetragen, dass die Unterhaltungsmaßnahmen sich in den vergangenen mehr als sieben Jahren verteuert haben. Außerdem liegen dem Stadtrat bereits Anträge von Sportvereinen vor, die derartige Änderungen an den Richtlinien vorschlagen. Es ist nur konsequent, nach über sieben Jahren Anpassungen an diesen Richtlinien vorzunehmen. Die Sportförderung in Lehrte ist eine sehr gute, ist es in der Vergangenheit gewesen und soll es auch in der Zukunft sein. Trotzdem sollen Anpassungen bei den Beträgen für Baumaßnahmen oder Unterhaltungsmaßnahmen sowie bei der Beschaffung von Geräten für die Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Außerdem sollen Veranstaltungen im Sportbereich, die für die Stadt Lehrte werbewirksam sind, gefördert werden. Dementsprechend wird ein neuer Paragraf eingeführt. Beispielsweise wurde in der Vergangenheit das Top-Zwölf Jugendturnier im Tischtennis im Lehrter Stadtgebiet durchgeführt, ln den Ortsteilen fördern die Ortsräte die gemeinnützigen Vereine im Sportbereich und Veranstaltungen durch Ortsratsmittel. Es ist daher nur konsequent, derartige Förderungen auch über die Sportförderung einzuführen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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