Antrag auf Solidaritätspartnerschaft

20. April 2023

Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Verwaltung, den Aufbau einer Solidaritätspartnerschaft mit einer Kommune in der ukrainischen Oblast Mykolajiw zu prüfen.
Dabei soll auch in Betracht gezogen werden, diesbezüglich mit der Region Hannover odermit anderen (vorwiegend östlich gelegenen) regionsangehörigen Kommunen zu kooperierenund aktuell bestehende Netzwerke einzubeziehen.

Die Verwaltung soll daraufhin dem Rat über die Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Beziehung mit einer Kommune in der ukrainischen Oblast Mykolajiw und den hierbeimöglichen Kooperationen berichten.

Begründung:

In Lehrte zeigt sich ein großes ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe. Die Einwohnerinnen und Einwohner in Lehrte haben seit Beginn des Angriffskrieges Russlandsauf die Ukraine eine enorme Solidarität gezeigt. Uns allen ist es ein wichtiges Anliegen, den Menschen in der Ukraine weiterhin solidarisch zur Seite zu stehen. Sinn einer solchen Partnerschaft ist es, dass Lehrte mit all ihren Akteuren und ihren bereits vorhandenen Netzwerken, durch bspw. „Lehrte hilft“, die vom Krieg betroffenen Menschen bedarfsgerecht unterstützt und zielgerichtet und effektiv beim Wiederaufbau hilft.

Im September 2022 hat die Stadt Hannover eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Mykolajiw geschlossen. Die Region Hannover ist im Begriff eine Solidaritätspartnerschaft mit dem Rajon Obuchow einzugehen, erwägt jedoch auch, sich inder Oblast Mykolajiw gemeinsam mit der Landeshauptstadt ebenfalls stärker zu engagieren.
Da Synergieeffekte zu erwarten sind, sollte sich das Engagement auf eben diese Region fokussieren. Bereits im Juni 2022 berichtete die Presse von Überlegungen der Stadt Pattensen eine Partnerschaft mit einer ukrainischen Kommune einzugehen. Laut der Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“, die im Auftrag des BMZ den Kommunen als Service- und Beratungseinrichtung zur Verfügung steht, versteht sich der Begriff der Solidaritätspartnerschaften „als Oberbegriff für die anlässlich des Krieges neu entstehenden kommunalen partnerschaftlichen Beziehungen – unabhängig davon, ob sie formal mit Partnerschaftsurkunde geschlossen wurden oder eine nicht-formalisierte Verbindung darstellen. “

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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