Antrag Vertikale Fotovoltaik
Prüfung von Möglichkeiten zur Installation vertikaler Photovoltaikanlagen auf Lehrter Stadtgebiet
Der Rat der Stadt Lehrte beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, ob entlang der Bundesautobahnen A2 und A7 und entlang der Eisenbahnstrecken im Stadtgebiet Lehrte an den vorhandenen Lärmschutzwänden vertikale Photovoltaikanlagen installiert werden können, um die Energiewende vor Ort zu beschleunigen.
Im Rahmen dieser Prüfung sollen Gespräche mit den entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümern aufgenommen werden und Kontakte zu potenziellen Investoren, wie z.B. der Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG oder den Stadtwerken Lehrte GmbH geknüpft werden. Ferner ist zu prüfen, ob für eine derartige Nutzung von Lärmschutzwänden Fördermittel eingeworben werden können.
Der Stadtrat ist über die Verhandlungen und die Verhandlungsschritte zu unterrichten.
Begründung:
Die Nutzung von vertikalen Photovoltaikanlagen ist eine innovative Möglichkeit, um an Standorten, an denen normale Photovoltaikanlagen keine Einsatzmöglichkeit haben, vorhandene Infrastruktur zu nutzen, um Solarpaneele zu installieren. Aufgrund der hohen Infrastrukturdichte in Lehrte bieten sich Lärmschutzwände der Bundesautobahnen und der Eisenbahnstrecken für derartige Konzepte an.
Dieser Antrag dient zur Prüfung der Machbarkeit eines solchen Vorhabens und der Einschätzung der Realisierbarkeit. Gleichzeitig sind bürgerschaftliches Engagement wie die Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG einzubeziehen, um die Finanzierung zur Produktion von grünem Solarstrom in Lehrte durch die Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.
Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit dazu Fördermittel generiert werden können. Grundsätzlich werden alle Photovoltaikanlagen auch mit Bundesmitteln gefördert. Die Höhe der Förderung variiert allerdings je nachdem, wo die Anlage gebaut wird. Ergänzend dazu haben gem. § 48 Abs. Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 S. 1 EEG Betreiber von Anlagen, die an Lärmschutzwänden errichtet sind, gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch auf eine Marktprämie, Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Beispiel: https://www.lärmschutzplaner.de/photovoltaische-laermschutzwaende/