Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 144/2019
Fortschreibung des Klimaschutz-Aktionsprogrammes
Der Rat der Stadt Lehrte möge beschließen:
I. Das bisherige Klimaschutz-Aktionsprogramm der Stadt Lehrte (2009/2010) wird fortgeschrieben. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, geeignete Verfahren dafür vorzuschlagen und inklusive einer Kostenschätzung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 dem Rat zur Auswahl und Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, noch 2020 das fertige Klimaschutz-Aktionsprogramm zu beschließen.
II. Die Stadt Lehrte setzt das Sofortprogramm Klimaschutz (Anlage A) um. Das Sofortprogramm wird in einem dynamischen Prozess laufend angepasst und um weitere Maßnahmen ergänzt. Im federführenden Ausschuss für Umweltschutz und Landschaftspflege wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung berichtet. Eine tabellarische Übersicht aller vorgesehenen Maßnahmen mit dem Stand der Umsetzung wird laufend aktualisiert und den Ratsmitgliedern sowie der interessierten Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
III. Bei allen Beschlussvorlagen sind die Auswirkungen für Klima-, Umwelt- und Artenschutz darzulegen und gegebenenfalls umweltfreundlichere Alternativen aufzuzeigen. Der Rat fordert auch die städtische Beteiligungsgesellschaft und deren Tochtergesellschaften auf, das hier genannte Verfahren anzuwenden und sich verstärkt mit Möglichkeiten zum Klimaschutz auseinanderzusetzen. Dem Rat wird dazu vor Jahresende jeweils Bericht erstattet.
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens
-Gruppenvorsitzender CDU-Piraten-
Anlage A – Sofortprogramm Klimaschutz
A. Bauen und Wohnen
1. Örtliche Bauvorschriften und Gestaltungssatzungen werden schnellstmöglich so angepasst, dass begrünte Dächer sowie Fassaden und Solar- bzw. Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulässig sind.
2. Auf allen Dächern kommunaler Gebäude soll geprüft werden, ob die Gewinnung von regenerativen Energien sinnvoll ist. Ist dies der Fall, soll sukzessive die Umsetzung erfolgen.
B. Mobilität
3. Die Stadt Lehrte unterstützt die Bewerbung der Region als Modellkommune im Rahmen des geplanten Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Stärkung des ÖPNV durch die Einführung von „365 Euro Jahrestickets“.
4. Die Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplanes u.a. zur Stärkung des Rad- und Fußverkehres werden nach Beschlussfassung konsequent umgesetzt.
5. Die Stadt Lehrte prüft, inwieweit die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität ausgebaut werden kann und welche Maßnahmen den Ausbau beschleunigen können.
C. Ausbau erneuerbarer Energien
6. Die Stadt Lehrte prüft in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, welche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zielführend sind.
D. Bäume
7. Ziel ist es, den Bestand an Bäumen weiterhin zu schützen und ggf. sinnvolle Ersatzpflanzungen vorzuschreiben. In diesem Zuge müssen auch nicht standortheimische Bäume als Ersatzpflanzungen zugelassen werden, sofern heimische Baumarten den heutigen und künftig zu erwartenden klimatischen Bedingungen nicht ausreichend angepasst sind.
8. Die Stadt Lehrte unterstützt die privaten Waldbesitzer bei Wiederaufforstungsmaßnahmen und Waldumbau nach Sturmschaden und Schädlingsbefall zu standortangepassten heimischen Mischwäldern.
9. An allen Straßen in der Stadt Lehrte werden nach einem noch zu erstellenden Plan Straßenbäume gepflanzt, sofern sich dies sinnvoll in das Straßenbild einfügt und ohne großen Aufwand darstellbar ist.
10. Für die öffentlichen Grünanlagen sollen ökologisch möglichst wertvolle Pflanzen gepflanzt werden, ohne jedoch ästhetische Gesichtspunkte zu vernachlässigen
11. Der Wald als Klimaschutzfaktor soll eine stärkere Stellung bekommen. So soll ein Programm zum klimafreundlichen Aufforsten von stadteigenen Wäldern eingerichtet werden.
E. Landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen
12. Die Stadt Lehrte extensiviert die Bewirtschaftung ihrer Grün- und Rasenflächen, indem eine Mahd nur noch maximal zweimal im Jahr erfolgt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Bereiche, die unmittelbar an befestigte Wege, Spielgeräte und Sitzgelegenheiten angrenzen (maximal 1 Meter Tiefe und ggf. Zuwegung), Bereiche, die der Naherholung dienen, Friedhöfe sowie unbefestigte Wege (z.B. im Schulpark Lehrte-Süd an der alten Bahntrasse).
13. Die Anlage von mehrjährigen Blühwiesen und -flächen wird fortgesetzt und weiter ausgebaut. Geeignete Flächen, insbesondere Teilerstreifen an Ampelanlagen, werden weiterhin nach Möglichkeit entsiegelt und mit blühenden Pflanzen begrünt.
F. Öffentlichkeitsarbeit
14. Die Stadt Lehrte prüft, in wie weit Vortragsveranstaltungen zu den Themen Energieeffizienz, Energiebildung und CO2-Fußabdruck gefördert werden können. Insbesondere soll die Einbindung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (Stadtwerke, Wohnungsbau, etc.) in diesem Zusammenhang forciert werden.
15. Die Stadt prüft die Einführung von Fördertöpfen für Maßnahmen, die dem kommunalen Klimaschutz dienen. Insbesondere sollen Möglichkeiten zur Förderung von Car-Sharing, der gemeinsamen Nutzung von Lastenfahrrädern und gemeinschaftlicher Mobilitätssysteme eruiert werden.
G. Verwaltung und Tochtergesellschaften
16. Bei zukünftigen Beschaffungen der Stadt Lehrte (z. B. von Fahrzeugen und auch Verbrauchs-material) wird der Klimaaspekt berücksichtigt, wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen.
17. Die Stadt Lehrte prüft, welche Möglichkeiten sie selbst und ihre Beteiligungs- und Tochtergesellschaften (Stadtwerke, Wohnungsbau, etc.) haben, um CO2-Emmissionen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.