Antrag auf Einrichtung eines Frauenhauses
Antrag gern. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte
Einrichtung eines Frauenhauses in der Stadt Lehrte
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Region Hannover, relevanten Fachstellen und Expertinnen und Experten die Möglichkeit und Machbarkeit der Einrichtung eines Frauenhauses in der Stadt Lehrte zu prüfen.
Es sollen geeignete Standorte für das Frauenhaus identifiziert werden, die den Schutz und die Privatsphäre der dort untergebrachten Frauen und Kinder gewährleisten.
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Region Hannover in Kontakt zu treten, um die mögliche komplette Förderung und Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb des Frauenhauses zu beantragen.
Begründung:
Gewalt gegen Frauen ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das nicht toleriert werden darf. Ein Frauenhaus in Lehrte würde einen sicheren Zufluchtsort für Frauen und ihre Kinder bieten, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind. Solch eine Einrichtung würde nicht nur Schutz und Sicherheit gewährleisten, sondern auch professionelle Unterstützung und Beratung bieten, um den Betroffenen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Situation zu helfen.
Die Einrichtung eines Frauenhauses in Lehrte ist ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für häusliche Gewalt zu stärken, Opfern zu helfen und ihnen eine Möglichkeit zur Flucht und Erholung zu bieten. Dieses Vorhaben unterstreicht die Werte unserer Stadt Lehrte und zeigt unser Engagement für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich