Antrag Änderung Hundesteuersatzung

29. September 2022

Antrag gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte beschließt, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die sich einen Hund aus dem Tierheim Burgdorf anschaffen, im ersten Jahr von der Hundesteuer befreit werden. Die Regelung soll sich an den bereits existierenden Regelungen anderer  Kommunen, zum Beispiel der Stadt Burgdorf, orientieren und vergleichbar sein.     

Begründung:   

Um den Anreiz zu setzen, sich bei Anschaffung eines Hundes, diesen aus dem Tierheim Burgdorf zu beschaffen, soll die Hundesteuer im ersten Jahr nach Anschaffung des Hundes aus dem Tierheim Burgdorf erlassen werden. Andere Kommunen, zum Beispiel die Stadt Burgdorf, haben eine derartige Lösung bereits und machen damit gute Erfahrungen. Eine derartige Maßnahme ist eine gute Möglichkeit, dass Tierheim Burgdorf zu entlasten, welches durch die Stadt Lehrte mitgetragen wird. Die zu erwartende Mindererträge bei der Hundesteuer sind als gering einzuschätzen und belasten den Haushalt der Stadt Lehrte nicht nachhaltig.    

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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