Dringlichkeitsantrag Hilfsfonds Vereine
Dringlichkeitsantrag nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lehrte durch die Gruppe CDU/Piraten:
Der Rat möge Folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Hilfsfonds für gemeinnützige Lehrter Vereine zur Unterstützung der Vereine in der Corona-Pandemie in Höhe von 50.000 € einzurichten.
Die Mittel werden durch Ratsbeschluss an durch die Corona-Pandemie notleidende Vereine als Zuschuss verteilt und sollen im Wesentlichen Einnahmeausfälle oder erhöhte Aufwendungen (bspw. zusätzliche Kosten durch Hygienemaßnahmen) kompensieren. Außerdem dürfen Kosten für Übungsleiter, die für die Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern von den Vereinen eingesetzt werden, nicht an den Vereinen hängenbleiben, wenn diese Angebote derzeit aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nicht stattfinden können.
Für die Vorbereitung der Beschlussfassung ist eine außerordentliche Sitzung des Sportausschusses vor der Ratssitzung im Juli 2020 durchzuführen.
Die Anträge der Vereine sind bis zum 31.08.2020 an die Verwaltung zu richten. Die Verwaltung erstellt die Kriterien, nach denen über die Anträge entschieden werden soll. Nach Einreichung der Anträge ist im September durch die beteiligten Ausschüsse über die Zuschüsse zu entscheiden und im Rat der Beschluss zu fassen.
Einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 50.000 € wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle im Haushalt vorgesehenen Zuschüsse für Lehrter Vereine, soweit möglich, unmittelbar nach Wirksamkeit der Haushaltssatzung an die Vereine auszuzahlen.
Begründung:
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.