Antrag auf verbindliche Sprachtests in KiTas

8. Januar 2020

Antrag nach § 6 der Geschäftsodnung des Rates der Stadt Lehrte

Zur Feststellung des Förderbedarfs verbindliche Sprachtests für Kinder in KiTas einführen

Der Rat der Stadt Lehrte möge Folgendes beschließen:

Die Stadt Lehrte wird beauftragt, sich gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung dafür einzusetzen,

  1. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um für alle Kinder in Kindertagesstätten verbindliche Sprachtests vorzuschreiben und
  2. im Rahmen des Konnexitätsprinzips den Trägern von Kindertagesstätten die ausreichenden finanziellen Mittel für diese Sprachtests und den darauf basierenden Sprachförderungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Diese Förderung soll für alle Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen erfolgen, unabhängig ihrer Herkunft.

Begründung:

Es ist unstrittig, dass es einen starken Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und Herkunft gibt. Es ist daher existentiell wichtig für die schulische Bildung, dass alle Kinder, unabhängig ihrer Herkunft, beim Schuleintritt deutsch sprechen. Durch die Einführung verbindlicher Sprachtests in den KiTas, ergänzend zu U-Untersuchungen, wird die Basis dafür geschaffen, dies durch geeignete Sprachfördermaßnahmen für alle betroffenen Kinder zu erreichen.

Mit der Novellierung des KiTa-Gesetzes zum 1. August 2018 wird die Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land jährlich 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie verteilen die Mittel im Rahmen eines regional vereinbarten Sprachförderkonzeptes je nach Bedarf auf die einzelnen Einrichtungen. Der Anteil eines örtlichen Trägers am verfügbaren Gesamtbetrag richtet sich zur Hälfte nach der Anzahl seiner Gruppen, in denen Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden und zur zweiten Hälfte nach der Anzahl der Kinder in seinen Tageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird.

Laut KiTa-Gesetz ist vorgesehen, dass die Fachkräfte in den KiTas zwei Gespräche mit den Eltern führen. Das erste Gespräch findet für alle Kinder zu Beginn des letzten KiTa-Jahres vor der Einschulung statt. Ein zweites Gespräch findet kurz vor dem Wechsel eines Kindes in die Grundschule für die Kinder statt, die im Rahmen besonderer Sprachfördermaßnahmen gefördert wurden. Zu diesem „Brückengespräch“ kann mit Zustimmung der Eltern auch die aufnehmende Grundschule eingeladen werden. Es soll die nahtlose und anschlussfähige Förderung des Kindes durch die aufnehmende Grundschule gewährleisten. Damit wird an den bisherigen regelmäßigen Austausch mit den Eltern angeknüpft.

Die Dokumentation der Sprachfähigkeit basiert somit darauf, dass die Eltern an einem regelmäßigen Austausch mit der KiTa/Schule interessiert sind und setzt zusätzlich den Fokus auf Kinder, in deren Elternhaus kein deutsch gesprochen wird.

Durch verbindliche Sprachtests in Ergänzung zu den U-Untersuchungen würden hingegen alle Kinder erfasst, unabhängig von ihrem familären Umfeld und ihrer Herkunft.

Zukünftig sollen die Ergebnisse dieser Erhebungen Grundlage für die Verteilung der Mittel für die Sprachförderung gegenüber den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sein, die die Mittel dann den einzelnen KiTas zuweisen sollen.

Der landesgesetzlich verankerte Gesamtbetrag für die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Höhe von 32,5 Millionen Euro je KiTa-Jahr sollte ferner dynamisiert werden, da aufgrund des landesweiten Ausbaus an Betreuungsplätzen der Anteil je örtlichem Träger und somit je Einrichtung sukzessive sinkt.

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